Entschuldigung und Krankmeldung

Städtische katholische Ganztagshauptschule Wuppertal-Barmen

Nachfolgend finden Sie die Entschuldigungsregelungen unserer Schule im Krankheitsfall und bei geplanten Beurlaubungen, Arztterminen usw.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern

Die Eltern (Erziehungsberechtigen) sorgen für

  • regelmäßigen Schulbesuch
  • pünktliches Erscheinen zum Unterricht

Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?

An allen Tagen ab 07:30 Uhr im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen!
(Ausnahme: Steht die Dauer der Fehlzeiten fest, sollte diese beim ersten Telefonat angegeben werden!)

Krankheit

  • schriftliche Entschuldigung der Eltern nach der Krankheit am ersten Tag nach Wiederteilnahme am Unterricht bei der Klassenleitung abgeben
  • Liegt 1 Woche nach Wiederteilnahme am Unterricht keine schriftliche Entschuldigung vor, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt!
  • Bei längeren Erkrankungen: ärztliches Attest einholen; telefonische Zwischenmitteilung

Erkrankung während des Unterrichts

  • Abmeldung beim Fachlehrer falls Abmeldung im oder direkt nach dem Unterricht
  • Abholung durch berechtigte bzw. beauftragte erwachsene Person mit Unterschrift
  • Ausfüllen eines Entschuldigungsformulars (Formular gilt gleichzeitig als Entschuldigung für das Klassenlehrerteam)

Sonstige Gründe (stundenweise)

Eine Beurlaubung für z.B. einen Behördengang, einen Arzttermin, etc. muss im Vorfeld schriftlich bei der Klassenleitung beantragt werden.

Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganzer Tag)

Formular im Sekretariat

  • Nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt (z.B. religiöser Feiertag)
  • Für bis zu 2 Tage: vorher schriftlich bei der Klassenleitung beantragen
  • Ab 3 Tage: vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragen